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Mindestsicherung: Die Fakten

15. Februar 2016

Mindestsicherung: Die Fakten

Mindestsicherung:

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) hat inzwischen die Sozialhilfe in allen Bundesländern ersetzt.

Wer hat Anspruch auf die Mindestsicherung?

Bevor man die Mindestsicherung bekommt, muss das eigene Vermögen aufgebraucht werden, bis nur mehr  4.188,80 € (2016) übrig sind. Ausnahmen sind die als Hauptwohnsitz genutzte Eigentums-Wohnung und die Wohnungseinrichtung. Wer ein Auto besitzt, muss dieses verkaufen – außer das Gefährt ist berufs- bzw. behinderungsbedingt notwendig.

Anspruch haben Personen, die 

Ausnahmen: Wer nicht arbeitsbereit sein muss:

So viel Geld bekommen Sie 

MINDESTSICHERUNG ZURÜCKZAHLEN?
Wer den (Wieder-) Einstieg ins Berufsleben schafft, muss die vorher bezogene Mindestsicherung nicht zurückzahlen.

Mindestsicherung & Krankenversicherung

Personen, die Mindestsicherung beziehen, sind krankenversichert. Sie bekommen eine E-Card und sind rezeptgebührenbefreit.

Mindestsicherung trotz Arbeitslosengeld/Notstandshilfe

Wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe niedriger ist als die Mindeststandards der Bedarfsorientierten Mindestsicherung und kein relevantes Vermögen vorhanden ist, kann eine ergänzende Mindestsicherungsleistung bezogen werden.

Wo können Sie die Mindestsicherung beantragen?

Die Mindestsicherung kann – je nach Bundesland – bei Bezirkshauptmannschaften, Gemeindeämtern oderMagistraten beantragt werden. Zusätzlich können Anträge auch bei den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice (AMS) abgegeben werden.
Quelle:https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/arbeitslosigkeit/Mindestsicherung_Wer_bekommt_wie_viel.html
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Daniela Holzinger

“Widerwärtig! ÖVP nutzt Flüchtlingskrise zum Frontalangriff auf sozial Bedürftige!”

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